Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Interkulturelle Trainings, Coachings und Consulting


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Juni 2024)

ti communication GmbH

Amtsgericht Regensburg • HRB: 13469 • Geschäftsführung: Susanna Bezzel und Gerhard Hain

Offene Seminare sowie andere Aufträge

ti communication GmbH, im Folgenden ti communication genannt, bietet Auftraggebern Beratungsleistungen, Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen sowie die Durchführung der offen angebotenen Seminare. Für die Auftragserteilung bzw. Seminaranmeldungen gelten insbesondere nachfolgende Regelungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Für Beratungsarbeiten, Coachings und Projektbegleitungen sowie Schulungstätigkeiten des ti communication gelten nachstehende Bedingungen, soweit nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich und schriftlich von ti communication bestätigt werden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für ti communication nur verbindlich, wenn sie durch ti communication ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss und Leistungs- und Erfüllungsort für vorbereitende und begleitende Tätigkeiten.

2.1. Beratungsarbeiten, Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen werden unter Einbehaltung der schriftlich und individuell vereinbarten Qualitätskriterien und Termine ausgeführt.

2.2. Offene Seminare werden wie in der öffentlichen Ausschreibung beschrieben angeboten und durchgeführt. Die Auftragserteilung bzw. Buchung einer Seminarteilnahme erfolgt schriftlich oder per Email oder Telefax gegenüber ti communication. Eine Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax oder Email. Der Vertrag kommt mit einer inhaltsgleichen Auftrags-/Buchungsbestätigung durch ti communication zustande.

3. (Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers

3.1. Im Rahmen des Auftrages hat der Auftraggeber die für die jeweilige Dienstleistung (Beratung, Schulung, Coaching und Projektbegleitung) notwendigen Hintergrundinformationen von selbst zur Verfügung zu stellen. Im Interesse des Kunden und der Qualität der Dienstleistung hat ti communication jederzeit die Möglichkeit, weitergehende Informationen vom Auftraggeber, insbesondere von den zu schulenden Personen, anzufordern. Der Auftraggeber hat die für eine zweckmäßige Auftrags-durchführung notwendigen Hinweise und Informationen möglichst vollständig zu geben.

3.2. Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung der Beratungsleistung oder zur Vorbereitung der Schulungs-maßnahme notwendig sind, hat der Auftraggeber unauf-gefordert und rechtzeitig ti communication zur Verfügung zu stellen. Die Nennung von Kontaktpersonen für Rückfragen hat rechtzeitig zu erfolgen.

3.3. Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen werden nach persönlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber konzeptioniert und durchgeführt.

4. Abrechnungsgrundlagen, Zuschläge, Vergütung und Honorare, Mehraufwand kundeninterner Software

4.1. Beratungstätigkeiten und organisatorische Dienstleistungen werden stundenweise, die Stunde mit 60 Minuten abgerechnet. Reisezeiten, Wartezeiten, An- und Abfahrtszeiten werden mit dem für die Dienstleistung vereinbarten Satz abgerechnet. Es gelten angebrochene Stunden als ganze Stunden, angebrochene Tage gelten als ganze Tage. Der Sitz des jeweils beauftragten Beraters oder Trainers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten. Spesen und notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- sowie Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Schulungen werden von ti communication zu Tages- bzw. Halbtagessätzen des Trainers/der Trainerin abgerechnet. Organisations- und Vorbereitungszeiten werden gesondert stundenweise in Rechnung gestellt. Die Preise werden pro Auftrag festgelegt. Spesen und notwendige Auslagen sowie Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Der Sitz des jeweils beauftragten Trainers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes.

4.3. Ein Mehraufwand durch die vom Kunden vorgeschriebene Nutzung einer internen Software oder einer nicht üblichen Benutzeroberfläche für Trainings, Coachings oder zur Rechnungsstellung werden gesondert stundenweise in Rechnung gestellt. Die Preise werden pro Auftrag oder als einmalige Leistung für z.B. eine grundsätzliche Einarbeitung in das neue System festgelegt.

4.4. Alle in den Ausschreibungen sowie in gesonderten Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen, Frühbucherrabatt, Stornierung von Aufträgen sowie von Buchungen von Seminarplätzen

5.1. Rechnungen von ti communication sind ohne Abzug zahlbar binnen 21 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei einem Auftragswert von über € 5000,- ist ti communication berechtigt, eine Vorschusszahlung in Höhe von 30 % und im weiteren Verlauf anteilsmäßige Abschlagszahlungen mit Rücksicht auf den Vertragsfort-schritt zu verlangen. Ersatzweise kann für die Konzepterstellung einer Schulungsmaßnahme eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme verlangt werden. Die Restzahlung ist in diesem Fall nach Durchführung der Schulung zu leisten. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

5.2. Die Gewährung eines Frühbucherrabatts auf Buchung offener Seminarmaßnahmen erfolgt nur bei vollständiger Zahlung binnen 21 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Frühbucherrabatt verfällt automatisch bei einer erst nach 21 Tagen erfolgten Zahlung. Bei Banküberweisungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto von ti communication maßgebend. Etwaige Fehlbeträge sind in diesem Fall umgehend nachzuentrichten.

5.3. Bei einseitiger Kündigung oder Verschiebung eines Auftrages durch den Auftraggeber werden Stornogebühren für den bei ti communication angefallenen Aufwand anhand folgender Zeiträume erhoben:

6 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 20 % der vereinbarten Vertragssumme
4 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 50 % der vereinbarten Vertragssumme
2 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 80 % der vereinbarten Vertragssumme
1 Woche vor dem vereinbarten Termin - 100 % der vereinbarten Vertragssumme

Unabhängig dieser Stornofristen werden bereits entstandene Kosten, wie z.B. Ticketbuchungen oder Materialkosten, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden vom Auftraggeber beauftragte Arbeitszeiten ebenfalls unabhängig dieser Stornofristen in Höhe der vereinbarten Stundensätze bzw. zu 1/7 des Tagessatzes je Stunde in Rechnung gestellt.

Dem Auftraggeber steht es offen, darzulegen und zu beweisen, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand angefallen ist oder dass durch einen anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft von ti communication eine Kompensation erwirtschaftet werden konnte oder eine solche Kompensationsmöglichkeit grob fahrlässig nicht genutzt worden ist. Für diese Fälle mindert sich die Stornogebühr entsprechend. Kann sich der Auftraggeber für seine Kündigung berechtigterweise auf ein vertragswidriges Verhalten von ti communication stützen, dann fallen keine Stornogebühren an.

5.4. Bei Absage der Teilnahme in einer offenen Schulungsmaßnahme durch den Auftraggeber werden Stornogebühren anhand folgender Zeiträume erhoben:

3 Wochen vor dem Seminartermin - 50 % der vereinbarten Vertragssumme
1 Woche vor dem Seminartermin - 80 % der vereinbarten Vertragssumme
3 Tage vor dem Seminartermin - 100 % der vereinbarten Vertragssumme

Ziff. 5.3 gilt im Übrigen entsprechend.

6. Erfüllungsgehilfen, Ersatz

6.1. ti communication steht es frei, sich Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu bedienen.

6.2. Abweichend von den in Ausschreibungen aufgeführten bzw. im vereinbarten Auftrag festgelegte/n Trainer/in bzw. Berater/in behalten wir uns vor, in Krankheitsfällen oder unvorhersehbaren Verhinderungen einen gleichwertigen Trainer- bzw. Beraterersatz zu stellen.

6.3. Kontakte zwischen Kunden und einem/r von ti communi-cation eingesetzten Dritten sind, sofern es für die Erfüllung der Beratungsleistung oder Schulungsplanung und -durchführung nicht erforderlich ist, nur mit Einwilligung von ti communication erlaubt. Die Geschäftsverbindung besteht nur zwischen dem Kunden und ti communication.

7. Termine und Verzug

ti communication verpflichtet sich, Schulungstermine einzuhalten. Ist eine Schulung durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aufruhr,...) nicht durchführbar, werden bereits erbrachte Zahlungen abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten zurückerstattet. Diese Kosten sind aufgeschlüsselt darzulegen.

8. Haftungsbeschränkungen

ti communication haftet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer grundsätzlich nur, wenn ti communication oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

ti communication haftet für fahrlässig verursachte Schäden nur im Fall von ausdrücklich gegebenen Zusicherungen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Haftung ist insoweit aber auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) und für gegebene Garantien.

ti communication haftet nicht:

für Unfälle, Diebstähle oder Schädigungen von Personen und Sachen während offener Schulungen sowie während des Hin- und Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen. für Schäden, soweit sie auf der Nichteinhaltung der unter Ziffer 3 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers beruhen.

9. Berufsgeheimnis

9.1. ti communication verpflichtet sich, Stillschweigen über alle offensichtlichen oder ausdrücklich als solche mitgeteilten Betriebsgeheimnisse zu bewahren, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Verpflichtung beinhaltet auch einen vertraulichen Umgang mit allen Informationen und Daten.

9.2. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, ti communication und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ti communication keinen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten gewährleisten. Es ist nicht auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen. Sofern der Auftraggeber im Ganzen oder im Einzelfall keine elektronische Kommunikation wünscht, hat er hierauf hinzuweisen.

10. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Weiterverwendung von schriftlichen Schulungs- und Beratungsunterlagen durch den Auftraggeber

10.1. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verbleiben Schulungskonzepte im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication. Dies gilt ebenso für die darüber hinaus verwendeten Materialien von ti communication.

10.2. Schulungsunterlagen, Konzepte, Folien und Arbeitsblätter, die innerhalb von Schulungs- und Beratungsarbeiten verwendet werden, bleiben im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication und dürfen nur im schriftlich vereinbarten Rahmen des Auftrages vom Auftraggeber genutzt werden. Darüber hinaus gehende interne Verwendungen durch den Auftraggeber oder gegenüber Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.

10.3. Schriftstücke, Angebotstexte sowie sonstige von ti communication zur Verfügung gestellten Materialien verbleiben im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication und dürfen weder in Gänze noch in Auszügen ohne schriftliche Genehmigung durch ti communication verwendet werden.

10.4. Während der Lehrveranstaltungen ist das Fotografieren und Filmen sowie die Aufnahme auf Tonträgern ohne schriftliche Genehmigung von ti communication nicht gestattet.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Regensburg, soweit beide Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind. ti communication ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

13. Unwirksamkeit von Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die Parteien verpflichtet, an der Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Der Vertrag bleibt für den Fall, dass einzelne Teile rechtlich unwirksam sein sollten, in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Copyright © 2024 ti communication GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Österreich


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Juni 2024)

ti communication Austria GmbH

ti communication Austria GmbH, im folgenden ti communication genannt, bietet Auftraggebern Beratungsleistungen, Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen sowie die Durchführung der offen angebotenen Seminare an. Für die Auftragserteilung bzw. Seminaranmeldungen gelten insbesondere nachfolgende Regelungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Für Beratungsarbeiten, Coachings und Projektbegleitungen sowie Schulungstätigkeiten des ti communication gelten nachstehende Bedingungen, soweit nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich und schriftlich von ti communication bestätigt werden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für ti communication nur verbindlich, wenn sie durch ti communication ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss und Leistungs- und Erfüllungsort für vorbereitende und begleitende Tätigkeiten

2.1. Beratungsarbeiten, Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen werden unter Einbehaltung der schriftlich und individuell vereinbarten Qualitätskriterien und Termine ausgeführt.

2.2. Offene Seminare werden wie in der öffentlichen Ausschreibung beschrieben angeboten und durchgeführt. Die Auftragserteilung bzw. Buchung einer Seminarteilnahme erfolgt schriftlich oder per Email oder Telefax gegenüber ti communication. Eine Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax oder Email. Der Vertrag kommt mit einer inhaltsgleichen Auftrags-/Buchungsbestätigung durch ti communication zustande.

3. (Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers

3.1. Im Rahmen des Auftrages hat der Auftraggeber die für die jeweilige Dienstleistung (Beratung, Schulung, Coaching und Projektbegleitung) notwendigen Hintergrundinformationen von selbst zur Verfügung zu stellen. Im Interesse des Kunden und der Qualität der Dienstleistung hat ti communication jederzeit die Möglichkeit, weitergehende Informationen vom Auftraggeber, insbesondere von den zu schulenden Personen, anzufordern. Der Auftraggeber hat die für eine zweckmäßige Auftrags-durchführung notwendigen Hinweise und Informationen möglichst vollständig zu geben.

3.2. Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung der Beratungsleistung oder zur Vorbereitung der Schulungs-maßnahme notwendig sind, hat der Auftraggeber unauf-gefordert und rechtzeitig ti communication zur Verfügung zu stellen. Die Nennung von Kontaktpersonen für Rückfragen hat rechtzeitig zu erfolgen.

3.3. Schulungen, Coachings und Projektbegleitungen werden nach persönlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber konzeptioniert und durchgeführt.

4. Abrechnungsgrundlagen, Zuschläge, Vergütung und Honorare, Mehraufwand kundeninterner Software

4.1. Beratungstätigkeiten und organisatorische Dienstleistungen werden stundenweise, die Stunde mit 60 Minuten abgerechnet. Reisezeiten, Wartezeiten, An- und Abfahrtszeiten werden mit dem für die Dienstleistung vereinbarten Satz abgerechnet. Es gelten angebrochene Stunden als ganze Stunden, angebrochene Tage gelten als ganze Tage. Der Sitz des jeweils beauftragten Beraters oder Trainers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten. Spesen und notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- sowie Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Schulungen werden von ti communication zu Tages- bzw. Halbtagessätzen des Trainers/der Trainerin abgerechnet. Organisations- und Vorbereitungszeiten werden gesondert stundenweise in Rechnung gestellt. Die Preise werden pro Auftrag festgelegt. Spesen und notwendige Auslagen sowie Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Der Sitz des jeweils beauftragten Trainers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes.

4.3. Ein Mehraufwand durch die vom Kunden vorgeschriebene Nutzung einer internen Software oder einer nicht üblichen Benutzeroberfläche für Trainings, Coachings oder zur Rechnungsstellung werden gesondert stundenweise in Rechnung gestellt. Die Preise werden pro Auftrag oder als einmalige Leistung für z.B. eine grundsätzliche Einarbeitung in das neue System festgelegt.

4.4. Alle in den Ausschreibungen sowie in gesonderten Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen, Frühbucherrabatt, Stornierung von Aufträgen sowie von Buchungen von Seminarplätzen

5.1. Rechnungen von ti communication sind ohne Abzug zahlbar binnen 21 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei einem Auftragswert von über € 5000,- ist ti communication berechtigt, eine Vorschusszahlung in Höhe von 30 % und im weiteren Verlauf anteilsmäßige Abschlagszahlungen mit Rücksicht auf den Vertragsfort-schritt zu verlangen. Ersatzweise kann für die Konzepterstellung einer Schulungsmaßnahme eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme verlangt werden. Die Restzahlung ist in diesem Fall nach Durchführung der Schulung zu leisten. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

5.2. Die Gewährung eines Frühbucherrabatts auf Buchung offener Seminarmaßnahmen erfolgt nur bei vollständiger Zahlung binnen 21 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Frühbucherrabatt verfällt automatisch bei einer erst nach 21 Tagen erfolgten Zahlung. Bei Banküberweisungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto von ti communication maßgebend. Etwaige Fehlbeträge sind in diesem Fall umgehend nachzuentrichten.

5.3. Bei Banküberweisungen ist generell die Wertstellung des Betrages auf dem Konto von ti communication maßgebend.

5.4. Bei einseitiger Kündigung oder Verschiebung eines Auftrages durch den Auftraggeber werden Stornogebühren für den bei ti communication angefallenen Aufwand anhand folgender Zeiträume erhoben:

6 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 20 % der vereinbarten Vertragssumme
4 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 50 % der vereinbarten Vertragssumme
2 Wochen vor dem vereinbarten Termin - 80 % der vereinbarten Vertragssumme
1 Woche vor dem vereinbarten Termin - 100 % der vereinbarten Vertragssumme

Unabhängig dieser Stornofristen werden bereits entstandene Kosten, wie z.B. Ticketbuchungen oder Materialkosten, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden vom Auftraggeber beauftragte Arbeitszeiten ebenfalls unabhängig dieser Stornofristen in Höhe der vereinbarten Stundensätze bzw. zu 1/7 des Tagessatzes je Stunde in Rechnung gestellt.

Dem Auftraggeber steht es offen, darzulegen und zu beweisen, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand angefallen ist oder dass durch einen anderweitigen Einsatz der Arbeitskraft von ti communication eine Kompensation erwirtschaftet werden konnte oder eine solche Kompensationsmöglichkeit grob fahrlässig nicht genutzt worden ist. Für diese Fälle mindert sich die Stornogebühr entsprechend. Kann sich der Auftraggeber für seine Kündigung berechtigterweise auf ein vertragswidriges Verhalten von ti communication stützen, dann fallen keine Stornogebühren an.

5.5. Bei Absage der Teilnahme in einer offenen Trainingsmaßnahme durch den Auftraggeber werden Stornogebühren anhand folgender Zeiträume erhoben:

3 Wochen vor dem Seminartermin - 50 % der vereinbarten Vertragssumme
1 Woche vor dem Seminartermin - 80 % der vereinbarten Vertragssumme
3 Tage vor dem Seminartermin - 100 % der vereinbarten Vertragssumme

Auch hier gilt der letzte Absatz von Ziff. 5.4

6. Erfüllungsgehilfen, Ersatz

6.1. ti communication steht es frei, sich Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu bedienen.

6.2. Abweichend von den in Ausschreibungen aufgeführten bzw. im vereinbarten Auftrag festgelegte/n Trainer/in bzw. Berater/in behalten wir uns vor, in Krankheitsfällen oder unvorhersehbaren Verhinderungen einen gleichwertigen Trainer- bzw. Beraterersatz zu stellen.

6.3. Kontakte zwischen Kunden und einem/r von ti communi-cation eingesetzten Dritten sind, sofern es für die Erfüllung der Beratungsleistung oder Schulungsplanung und -durchführung nicht erforderlich ist, nur mit Einwilligung von ti communication erlaubt. Die Geschäftsverbindung besteht nur zwischen dem Kunden und ti communication.

7. Termine und Verzug

ti communication verpflichtet sich, Schulungstermine einzuhalten. Ist eine Schulung durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aufruhr,...) nicht durchführbar, werden bereits erbrachte Zahlungen abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten zurückerstattet. Diese Kosten sind aufgeschlüsselt darzulegen.

8. Haftungsbeschränkungen

ti communication haftet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer grundsätzlich nur, wenn ti communication oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

ti communication haftet für fahrlässig verursachte Schäden nur im Fall von ausdrücklich gegebenen Zusicherungen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Haftung ist insoweit aber auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) und für gegebene Garantien.

ti communication haftet nicht:

für Unfälle, Diebstähle oder Schädigungen von Personen und Sachen während offener Schulungen sowie während des Hin- und Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen. für Schäden, soweit sie auf der Nichteinhaltung der unter Ziffer 3 aufgeführten Pflichten des Auftraggebers beruhen.

9. Berufsgeheimnis

9.1. ti communication verpflichtet sich, Stillschweigen über alle offensichtlichen oder ausdrücklich als solche mitgeteilten Betriebsgeheimnisse zu bewahren, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Verpflichtung beinhaltet auch einen vertraulichen Umgang mit allen Informationen und Daten.

9.2. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, ti communication und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ti communication keinen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten gewährleisten. Es ist nicht auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen. Sofern der Auftraggeber im Ganzen oder im Einzelfall keine elektronische Kommunikation wünscht, hat er hierauf hinzuweisen.

10. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Weiterverwendung von schriftlichen Schulungs- und Beratungsunterlagen durch den Auftraggeber

10.1. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verbleiben Schulungskonzepte im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication. Dies gilt ebenso für die darüber hinaus verwendeten Materialien von ti communication.

10.2. Schulungsunterlagen, Konzepte, Folien und Arbeitsblätter, die innerhalb von Schulungs- und Beratungsarbeiten verwendet werden, bleiben im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication und dürfen nur im schriftlich vereinbarten Rahmen des Auftrages vom Auftraggeber genutzt werden. Darüber hinaus gehende interne Verwendungen durch den Auftraggeber oder gegenüber Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.

10.3. Schriftstücke, Angebotstexte sowie sonstige von ti communication zur Verfügung gestellten Materialien verbleiben im urheberrechtlichen Eigentum von ti communication und dürfen weder in Gänze noch in Auszügen ohne schriftliche Genehmigung durch ti communication verwendet werden.

10.4. Während der Lehrveranstaltungen ist das Fotografieren und Filmen sowie die Aufnahme auf Tonträgern ohne schriftliche Genehmigung von ti communication nicht gestattet.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wien, soweit beide Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind. ti communication ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

12. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

1313. Unwirksamkeit von Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die Parteien verpflichtet, an der Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Der Vertrag bleibt für den Fall, dass einzelne Teile rechtlich unwirksam sein sollten, in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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